Helfen lassen - THW und Arbeitgeber

Muss ich meinen Arbeitnehmer für Einsätze und Ausbildung freistellen?

Kurz und knapp, JA! Der Arbeitgebers verpflichtet den Arbeitnehmer für Einsätze und Lehrgänge freistellen

 

Wie plant man einen solchen Mitarbeiter?

Termine für schulische Lehrgänge werden in der Regel recht früh bekanntgegeben, so das man diese in Schichtplänen o.Ä. berücksichtigen kann. Einsätze hingegen sind erfahrungsgemäß weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer planbar.

 

Wird der Lohn meines Arbeitnehmers während der Freistellung weitergezahlt?

Ja. Der Arbeitnehmer bekommt das gleiche Gehalt, als wenn er gearbeitet hätte.

 

Bleibe ich auf meinem Geld sitzen?

Nein! Private Arbeitgeber erhalten den Arbeitslohn sowie die Sozialabgaben des freigestellten Arbeitnehmer auf Antrag zurückerstattet. Dieser Antrag wird Ihnen, automatisch nach dem Einsatz oder den Lehrgang postalisch zugestellt.

 

Profitiere ich von den Engagement meines Arbeitnehmers im THW?

Auf jeden Fall! Ihr Arbeitnehmer erlangt im THW Kenntnisse, von denen sie profitieren können. Fachausbildung in technischen Bereichen, Führungskenntnisse und das gemeinsame arbeiten im Team gehören dazu.

 

Wo wird dies rechtlich geregelt?

Im THW-Gesetz

Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer Helfen lassen - THW und Arbeitgeber

Sollten noch Fragen offen sein, können Sie uns gerne eine Nachricht mit dem Betreff "Arbeitgeberfragen" senden.